Reisebedingungen
Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Altersbeschränkungen bestehen nicht. Anmeldungen von „Professionellen“ können zu den Weinseminaren, zu den Genussreisen und zu den Sonderseminaren für Profis angenommen werden. Den Sicherungsschein erhalten Sie bei allen Reisen, bei denen der Sicherungsschein gesetzlich vorgeschrieben ist, mit der Übersendung der Unterlagen.
Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und Übersendung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% höchstens Euro 500,- pro Person fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung erbitten wir 30 Tage vor Abreise bzw. Seminarbeginn. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung ca. drei Wochen vor Seminar-/Reisebeginn zugesandt.
Unser Konto: Genossenschaftsbank eG München,
BIC: GENODEF 1M07, IBAN: DE 39 7016 9464 0000 0098 14
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Veranstaltungen, die sich auf das Kochseminar beschränken (also ohne Anreise, Unterkunft usw.) entfällt die Übersendung des Sicherungsscheins. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, Sie über die Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Seminar- bzw. Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie sollten diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Berechnet werden:
- 20% bei Rücktritt bis acht Wochen vor Seminar-/Reisebeginn
- 30% bei Rücktritt zwischen acht und sechs Wochen vor Seminar-/Reisebeginn
- 40% bei Rücktritt zwischen sechs und vier Wochen vor Seminar-/Reisebeginn
- 60% bei Rücktritt zwischen vier und zwei Wochen vor Seminar-/Reisebeginn
- 80% bei Rücktritt zwischen zwei und einer Woche vor Seminar-/Reisebeginn
- 90% bei Rücktritt zwischen sieben und drei Tagen vor Seminar-/Reisebeginn
- 100% bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können vor Antritt der Reise vom Reisevertrag bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit, ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis Euro 76.000,- je Teilnehmer und Veranstaltung. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Teilnehmer und Veranstaltung/Reise Euro 4.000,-. Liegt der Reisepreis über Euro 1.325,- ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Diese Bestimmungen entsprechen den durch den Deutschen Reisebüroverband e.V. empfohlenen Allgemeinen Reisebürobedingungen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vom 21.04.1994.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.